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I. Hemmers |
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Hinweis: |
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Liebe Abmahnwütige! |
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Ich weise Sie darauf hin, dass ich einen guten Anwalt und eine gute Rechtsschutzversicherung habe.
Weiter weise ich Sie darauf hin, dass ich keine Abmahnung unwidersprochen hinnehme und dass mit einer Abmahnung folgender Automatismus in Gang gesetzt wird:
- ich lege Widerspruch ein - ich beauftrage meinen Anwalt mit der Einreichung einer negativen Feststellungsklage - ich beauftrage meinen Anwalt mit der Einreichung einer Gegenabmahnung in MINDESTENS gleicher Höhe - ich petze jede Abmahnung bei Abmahnwelle.de und rettet-das-internet.de. - ich veröffentliche an dieser Stelle jede Abmahnung und nenne den Abmahner bzw. dessen Rechtsvertretung namentlich - ich verlange von Abahnern einen Nachweis, dass sie zur Abmahnung berechtigt sind (Zulassung als Anwalt bzw. als Mahnverein) - bei fehlender Rechtsgrundlage ergeht Straf- oder Verdachtsanzeige wegen versuchten Betruges - ich bekomme entweder ein Gerichtsurteil, das mir passt, oder ich gehe die Instanzen durch bis zur zweiten Kammer des Europäischen Gerichtshofes.
Das Abmahnpack Abmahnwütige müssen natürlich damit rechnen, dass der Europäische Gerichtshof die deutsche Abmahnpraxis einkassiert, dann ist diese schöne Einnahmequelle futsch. Die Chancen hierfür sind recht hoch; schließlich ist das deutsche Abmahnwesen einmalig in der Welt.
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Noch ein Hinweis: Da ich berufsbedingt länger von zu Hause abwesend bin, kann ich auf ergangene Abmahnungen in der Zeit natürlich nicht reagieren. Da dieses Geschreibsel kenntnisabhängig ist, machen mir auch eventuelle Versäumnisurteile keine Angst. Da ich meine Abwesenheit nachweisen kann, lege ich in so einem Fall einfach Widerspruch ein und klage dagegen. |